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Fotorechte im Internet

Zum Thema Fotorechte im Internet sind zwei Bereiche zu beachten: das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild (Persönlichkeitsrechte). Urheberrecht entsteht automatisch zum Zeitpunkt der Schöpfung eines Werkes. Auch Websites können urheberrechtlich geschützt sein, z.B. das Design, der Code, die Texte oder die Fotos. Bei der Veröffentlichung von Fotos auf der Website muss der Verein unbedingt sicherstellen, dass er die Fotos verwenden darf (Nutzungsrecht). Und er muss das Einverständnis der abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung haben (Recht am eigenen Bild). Aufgepasst: wer Material anderer (z.B. eine PPT-Präsentation) auf seiner Website veröffentlicht, kann für darin abgebildete, urheberrechtlich geschützte Fotos belangt werden!