Gründungsprotokoll
Das Gründungsprotokoll gibt Auskunft über die an der
Gründungsversammlung anwesenden Personen und den Gründungsakt, nämlich den Beschluss, gemeinsam einen Verein zu gründen. Es bestätigt die Genehmigung der
Statuten und die Wahl des Vorstandes (und allenfalls der Revisionsstelle). Die
Statuten müssen unterzeichnet werden, wenn ein Eintrag ins Handelsregister geplant ist; das Gründungsprotokoll enthält die Namen der Gründungsmitglieder und wird von der
Protokoll führenden Person und allenfalls von der Präsidentin/dem Präsidenten unterzeichnet.