Konstituierung des Vorstands
Steht in den
Statuten «Der Vorstand konstituiert sich selbst.», nimmt der Vorstand die interne Aufgabenteilung und die Ressortzuteilung selbst vor. Wählt die Vereinsversammlung eine Person als Präsident oder Präsidentin, die übrigen Vorstandsmitglieder jedoch ohne bestimmte Ressorts, können alle Ämter und Aufgaben, ausser dem
Präsidium, vom Vorstand selber verteilt werden. Sehen die
Statuten die Wahl von Vorstandsmitgliedern in ein bestimmtes
Ressort vor, konstituiert sich der Vorstand nicht selbst.