Mehrwertsteuer
Wird ein Umsatz über 100'000 Franken erzielt, unterliegen Vereine auch der Mehrwertsteuerpflicht. Für ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Organisationen liegt die Grenze bei 150'000 Franken. Die Mehrwertsteuer ist von der
Steuerbefreiung ausgeschlossen.