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Meinungsfreiheit

Meinungsbildungs- und Meinungsäusserungsfreiheit gehören zu den Grundrechten auch im Vereinswesen. Sie dürfen nicht beschränkt, aber sie dürfen organisiert werden. Wer sich in der Mitgliederversammlung zu einem Thema äussern will, muss sich der Verhandlungsordnung unterziehen.