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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste und wichtigste Organ des Vereins. Sie findet meist einmal jährlich statt (ordentliche oder statutarische Versammlung). Die Mitgliederversammlung ist die Legislative des Vereins. Sie erlässt und ändert die Statuten, sie wählt den Vorstand und weitere statutarisch vorgesehene Organe (z.B. Revisionsstelle) und setzt Arbeitsgruppen und Kommissionen ein. Sie kontrolliert den Vorstand, indem sie den Jahresbericht (Geschäftsbericht) inklusive Rechnung prüft und genehmigt (oder allenfalls ablehnt). Mit der Genehmigung erteilt die Versammlung dem Vorstand die Decharge(Entlastung). Je nach Statuten kann sie für weitere Geschäfte, die nicht an ein anderes Organ übertragen wurden, zuständig sein. Auch die Auflösung des Vereins wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitglieder müssen rechtzeitig zur Versammlung eingeladen werden und sind berechtigt, Anträge zu stellen. Sie dürfen zu den traktandierten Themen das Wort ergreifen und an der Debatte teilnehmen oder Gegenanträge stellen. Die Mitglieder können selber die Einberufung einer Vereinsversammlung verlangen. Nach dem Gesetz genügt es, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.