Mitgliedschaft
Der Verein ist ein Zusammenschluss von Personen. Die Mitgliedschaft ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Mitglied und dem Verein. Mitglied wird man — je nach
Statuten — durch Aufnahmebeschluss der
Mitgliederversammlung oder des Vorstands.
Mitglieder haben Rechte und Pflichten. Sie dürfen aus dem Verein austreten und müssen die Austrittsfrist gemäss
Statuten beachten. Nennen die
Statuten keine andere Frist, so gilt gemäss Gesetz eine Frist von sechs Monaten per Ende Geschäfts- oder Kalenderjahr.