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Online-Versammlung

Gemäss Covid-19-Verordnung 3 des Bundesrats ist es Vereinen erlaubt, die Jahresversammlung 2021 online durchzuführen oder Beschlüsse schriftlich zu fassen, auch wenn die Statuten dies nicht vorsehen. Die beiden Arten der Durchführung dürfen gemäss Verordnung nicht kombiniert werden. Bei grossen Konflikten und hohem Diskussionsbedarf muss sich der Vorstand gut überlegen, welche Form der Vereinsversammlung er durchführen will und ob er nicht einzelne Geschäfte oder die ganze Versammlung verschieben will. Detaillierte Informationen dazu gibt es im FAQ Mitgliederversammlung in Corona-Zeiten.
Mitgliederversammlungen dürfen auch unabhängig von der Covid-19-Verordnung 3 des Bundesrats online oder hybrid durchgeführt werden, wenn die Statuten dies explizit gestatten.