Protokoll
Das Protokoll dokumentiert den Sitzungsinhalt in knapper schriftlicher Form. Es gibt Auskunft über An- und Abwesenheiten und über die besprochenen Traktanden. Es dient als Erinnerungshilfe und als Planungs- und Kontrollinstrument und beantwortet folgende Fragen: Was wurde beschlossen? Allenfalls mit welchen Mehrheiten oder Gegenstimmen? Wer macht bis wann was? Es sollte deshalb immer unmittelbar nach der betreffenden Sitzung an alle anwesenden und abwesenden Mitgliedern versandt werden. Es muss auch für jene, die nicht an der Sitzung teilnahmen, verständlich sein. Das Protokoll muss der Wahrheit entsprechen, denn es bildet die Grundlage für die Anfechtung von Beschlüssen. Werden nur die Entscheidungen des Vorstands oder der Vereinsversammlung schriftlich festgehalten, handelt es sich um ein Beschlussprotokoll, wobei die unterlegene Minderheit Anspruch darauf hat, ihren Standpunkt ebenfalls protokollieren zu lassen. Daneben gibt es auch umfassendere Protokolle, die den Verlauf der Debatte abbilden oder die den ganzen Wortlaut aufführen (Wort- oder Vollprotokoll).