Statuten
Mit den Statuten gibt sich der Verein seine Grundordnung. Sie bilden das interne Recht, an das sich
Mitglieder und Vorstand zu halten haben. Die Statuten müssen von den Mitgliedern an der
Gründungsversammlung genehmigt werden. Auch jede Änderung muss von der
Mitgliederversammlung gut geheissen werden. Die Statuten müssen schriftlich vorliegen. Sie beschreiben den Zweck des Vereins, legen fest, welche Organe der Verein hat, wie er sich organisiert und finanziert. Wie ausführlich und detailliert die Statuten sein sollen, hängt von der Art des Vereins ab. Statuten und Gesetz (Artikel 60 bis 79 ZGB) stehen in einem engen Zusammenhang. Das Gesetz legt grundsätzlich fest, wie ein Verein funktionieren kann und was im Minimum geregelt sein muss. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes haben den Zweck, Regelungen anzubieten für den Fall, dass die Statuten keine eigenen enthalten. Diese Regelungen können abgeändert und an die Bedürfnisse des jeweiligen Vereins angepasst werden. Andere Bestimmungen müssen jedoch zwingend eingehalten werden.