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Buchhaltung

Gemäss Gesetz (Art. 69a ZGB) ist der Vorstand verpflichtet, die Geschäftsbücher des Vereins zu führen. Dabei gelten die Vorschriften des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung sinngemäss.
Aber auch wenn die Caring Community kein Verein sondern lose organisiert ist, lohnt sich mindestens die Führung einer einfachen und transparenten "Milchbüchlirechnung", z.B. mit einem Gratistool wie Banana. Damit werden allfällige Diskussionen über die verwendeten Mittel minimiert.