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Gemeinnützigkeit

Als gemeinnützig wird ein Zweck anerkannt, wenn die Vereinsaktivitäten hauptsächlich auf das Wohl von anderen Personen ausgerichtet sind und nicht dem eigenen Nutzen der Vereinsmitglieder dienen. Gemeinnützige Vereine können auf Gesuch hin bei den kantonalen Steuerbehörden die Steuerbefreiung verlangen. Reine Selbsthilfeorganisationen, Berufsverbände oder Sport- und Freizeitvereine sind nicht gemeinnützig im Sinn der Steuergesetzgebung. Das Gütesiegel der ZEWO für Spendenorganisationen wird ebenfalls nur für gemeinnützigen Zweck erteilt.