Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wird per Ende Vereinsjahr erstellt. Er beinhaltet die Erfolgsrechnung und die Bilanz. Falls gesetzlich oder statutarisch vorgesehen, werden
Buchhaltung und Jahresabschluss vor der
Mitgliederversammlung der Revisionsstelle zur Kontrolle vorgelegt. Zusammen mit dem
Jahresbericht (Geschäftsbericht) muss der Jahresabschluss der
Mitgliederversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden. Diese Genehmigung führt zur Entlastung des Vorstands (Decharge).